Datenschutzerklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klaus Eder IT Solutions für IT
Stand: April 2020

Die Adresse unserer Website ist: https://verrechner.com.

1. Gegenstand

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klaus Eder IT Solutions (im Folgenden “EderIT.com” genannt) gelten je nach vertraglich vereinbartem Leistungsgegenstand für:

  • –  Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Rechenzentrum-, Desktop- und Serverleistungen,
  • –  Betrieb und die Zurverfügungstellung von IT-Infrastruktur und IT Operations-Services,
  • –  Verkäufe und Lieferungen von Datenverarbeitungsgeräten und – anlagen (im Folgenden „Hardware“ genannt),
  • –  Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Wartung von Hardware;
  • –  Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Überlassung von Standardsoftware;
  • –  Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Pflege von Software;
  • –  Dienstleistungen (Beratungs- und Unterstützungsleistungen);
  • –  Softwareerstellung; und

–  Sonstige Werkleistungen

im unternehmerischen Geschäftsverkehr.

Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständig wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer (§ 1 KSchG). Kunden sind ausschließlich Unternehmer sowie Unternehmen.

1.2 Alle Bestellungen sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch EderIT.com. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Die in Prospekten und sonstigen Unterlagen genannten Eigenschaften gelten nicht als zugesichert.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen oder anderem beigefügt sind und diesen von EderIT.com nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.

1.4 Voraussetzung für die Erbringung der jeweiligen Lieferungen und Leistungen ist der Abschluss eines wirksamen schriftlichen Vertrags durch den Kunden und EderIT.com.

2. Angebote

2.1 Alle Angebote von EderIT.com sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von EderIT.com verbindlich. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich EderIT.com auch nach der Annahme des Angebots durch den Kunden vor.

2.2 Der Kunde wird das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch EderIT.com Dritten zugänglich machen.

3. Informationspflichten vor Inbetriebnahme

Der Kunde hat sämtliche Informationen EderIT.com vor Aufnahme der Dienstleistungen schriftlich oder in anderer geeigneter Form zur Verfügung zu stellen, die für die Übernahme der Datenverarbeitung von Belang sind und sichert ferner EderIT.com zu, dass sich die übergebene Software (inkl. Datenbanken etc.) in aktuellem Pflegezustand befindet und eine Version darstellt, die in einer Umgebung gelaufen ist, die dem aktuellen Stand entspricht.

4. Umstellung, Datenübernahme

4.1  Die Vertragspartner werden rechtzeitig für eine Übernahme der beim Kunden vorhandenen und in Zukunft von EderIT.com zu verarbeitenden Stamm- und Bewegungsdaten sorgen.

4.2  Hierzu wird der Kunde EderIT.com die erforderlichen Daten auf einem noch zwischen den Parteien genauer zu vereinbarenden Format in elektronischer Form gespeichert zur Verfügung stellen, mit Angabe der für eine Einlesung erforderlichen Kenndaten.

4.3 Sämtliche vom Kunden gelieferten Materialien wie Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Programme müssen in einem einwandfreien technischen Zustand sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde EderIT.com alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt EderIT.com von allen Ansprüchen Dritter frei.

4.4 EderIT.com ist nicht verpflichtet, übergebene Materialien auf ihren logischen Gehalt (Richtigkeit, Vollständigkeit etc.) zu prüfen.

4.5 Die Aufbewahrungspflicht von EderIT.com für Originalbelege und sonstige Unterlagen dauert – sofern zwingende gesetzliche Bestimmung nichts anderes, wie zum Beispiel die sofortige Löschung, verlangen – 60 Tage nach Abschluss der Arbeiten, für gespeicherte Daten 60 Tage nach Vertragsende, falls vom Kunden keine schriftliche Anweisung über Ankauf, Rücksendung oder Lagerung zu den bei EderIT.com gültigen Sätzen erfolgt. Sicherungskopien der Datenbestände werden entsprechend dem technischen Sicherheitskonzept erstellt.

4.6 Von allen EderIT.com übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die EderIT.com jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistungen ist EderIT.com berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten.

5. Zurverfügungstellung von Software

5.1 Sofern die Bereitstellung von Software durch den Kunden (zB bei reinem Server-Housing) vereinbart ist, ist es seine Sache, rechtzeitig die erforderliche Software zum Betrieb seiner Datenverarbeitung auf seine Kosten zu beschaffen und zu testen. Diesbezüglich wird von EderIT.com keinerlei Verantwortung übernommen. Vom Kunden beigestellte Software muss von EderIT.com zum Einsatz in ihrer IT-Umgebung freigegeben werden. Hat EderIT.com begründete Bedenken gegen die Software, hat sie das Recht, Verbesserung zu verlangen. Wird diese vom Kunden nicht durchgeführt, so hat EderIT.com das Recht, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und den Ersatz der bereits geleisteten Aufwendungen zu fordern. Der Kunde hat auch für eine entsprechende Lizenz (Nutzungsrecht) – sowohl der Art als auch der Anzahl nach – zu sorgen. Werden Ansprüche Dritter gegen EderIT.com gestellt, die aus einer behaupteten Lizenzverletzung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Software resultieren, so wird der Kunde diese Ansprüche auf seine Kosten abwehren und EderIT.com diesbezüglich verschuldensunabhängig und gänzlich schad- und klaglos halten.

5.2 Soweit die Zurverfügungstellung von Software durch EderIT.com vereinbart wird, erhält der Kunde an der Software und der dazugehörigen Dokumentation ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht auf den im Vertrag beschriebenen Betriebssystemen zum eigenen, internen Gebrauch für die Dauer dieses Vertrages. Alle Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei EderIT.com bzw. beim jeweiligen Hersteller entsprechend dessen Lizenzbestimmungen. Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Soweit es nach dem Urheberrechtsgesetz nicht ausdrücklich gestattet ist, darf der Kunde kein Reverse Engineering, keine Disassemblierung und keine Dekompilierung der Software durchführen oder durch Dritte durchführen lassen. Verstößt der Kunde gegen diese Nutzungsbestimmungen, ist es EderIT.com gestattet, dem Kunden unverzüglich das Nutzungsrecht zu entziehen.

5.3 Die Entwicklung von Software für den Kunden ist gesondert zu vereinbaren.

6. Verfügbarkeit

6.1 EderIT.com bietet im Regelbetrieb seine Dienste 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche an. Der Kunde nimmt aber explizit zur Kenntnis, dass es vereinzelt und nach vorheriger Ankündigung zu wartungsbedingten Unterbrechungen kommen kann und verzichtet diesbezüglich auf jegliche Ansprüche.

6.2 Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr, ausgenommen Feiertagen. In diesen Zeiten werden Fehlermeldungen und sonstige Mängel oder Störungen entgegengenommen bzw. steht dem Kunden – sofern vereinbart – eine Hotline zur Verfügung.

6.3 Sofern EderIT.com die Leitungsübertragung zum Kunden nicht explizit in ihre Verantwortung übernommen hat und „Service Level Agreements“ (SLA) hinsichtlich der Verfügbarkeiten und Antwortzeiten vereinbart wurden, endet die Verantwortung von EderIT.com an der Außenschnittstelle des Rechenzentrums. In jedem Fall sind Verlängerungen der Antwortzeiten oder Systemausfälle, die ihre Ursache außerhalb jeglichen Einflussbereichs von EderIT.com haben (höhere Gewalt), in keinem Fall von dieser zu vertreten und berechtigen nicht zu einer Rückvergütung von Entgelten.

6.4 Im Falle von Störungen (z.B. deutliche Verlängerung der Antwortzeiten oder Systemausfälle) hat der Kunde dies unverzüglich EderIT.com mitzuteilen und dabei die aufgetretene Störung möglichst genau zu beschreiben. EderIT.com wird innerhalb der Servicezeiten gem. Punkt 6.2 noch am selben Tag des Eingangs der Störungsmeldung, spätestens jedoch am folgenden Arbeitstag mit den Instandsetzungsarbeiten beginnen und diese zügig fortsetzen, um einen zufriedenstellenden Betrieb sicherzustellen. Nicht unter diese Instandsetzungsarbeiten fallen Störungen, die durch eine nicht ordnungsmäßige Benutzung der Hardware (z. B. Nichtbeachtung des betreffenden Benutzerhandbuchs) bzw. Software kundenseitig, Änderungen der Hardware durch den Kunden oder von diesem eingeschaltete Dritte oder durch sonstige vom Kunden oder sonstigen Dritten zu vertretende Umstände verursacht werden.

6.5 Ein Notbetrieb im Sinne eines Ausfallsrechenzentrums ist nicht Gegenstand der Leistung und bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

7. Installation und Wartung der Datenzugangsleitungen

7.1 Sofern dies zwischen EderIT.com und dem Kunden ausdrücklich vertraglich vereinbart ist, werden die Geräte und Einrichtungen von EderIT.com oder einem von ihr beauftragten Dritten installiert und/oder gewartet.

7.2 Damit EderIT.com das Service bereitstellen kann, hat der Kunde:

– auf Dauer des Vertrages für alle Liegenschaften, Gebäude und Räume, die für Installation, Wartung, Änderung, Betrieb oder Demontage von Geräten und Einrichtungen durch EderIT.com oder durch von ihr beauftragte Dritte in Anspruch genommen werden müssen, die dafür erforderliche Zustimmung des jeweiligen Verfügungsberechtigten einzuholen und EderIT.com auf deren Wunsch schriftlich nachzuweisen und

– allenfalls notwendige behördliche Genehmigungen für Installation und Betrieb der Geräte und Einrichtungen zu erlangen.

7.3 Die Geräte und Einrichtungen dürfen ausschließlich von EderIT.com oder von ihr beauftragten Dritten installiert, gewartet, geändert oder demontiert werden. Dazu ist EderIT.com sowie den von ihr beauftragten Dritten jederzeit, nach Verständigung des Kunden, Zutritt zu den Geräten und Einrichtungen zu gewähren.

7.4  Die Wartung umfasst die Behebung von Fehlern / Störungen der Einrichtungen und Geräte, die trotz ordnungsgemäßen Gebrauchs oder durch natürliche Abnutzung entstehen, je nach Wahl von EderIT.com durch Instandsetzung oder Austausch.

7.5  Die Wartung umfasst keine Behebung von Fehlern/Störungen, die entstanden sind aufgrund von:

  • –  unsachgemäßer Handhabung,
  • –  Wartung oder Demontierung durch den Kunden oder durch unbefugte Dritte,
  • –  Nichteinhaltung der Voraussetzungen für Installation, Inbetriebnahme und Betrieb, oder sonstiger Bestimmungen dieses Vertrages,
  • –  klimatischen Einflüssen oder
  • –  höherer Gewalt.

8. Überlassung von Geräten und Einrichtungen zum Betrieb der Datenzugangsleitung

8.1 EderIT.com überlässt dem Kunden zum Gebrauch Geräte und Einrichtungen, wenn mit dem Kunden deren Benutzung im Rahmen eines Services oder auf Grund eines eigenen Vertrages vereinbart ist.

8.2 EderIT.com behält sich vor, auch gebrauchte Geräte und Einrichtungen zum Gebrauch zu überlassen.

8.3 Der Kunde steht ab Übergabe der Geräte und Einrichtungen für Beschädigung und Verlust auch bei höherer Gewalt ein, es sei denn, die Beschädigung oder der Verlust wurden von EderIT.com und/oder von ihr beauftragten Dritten verschuldet. Höhere Gewalt sind insbesondere Feuer- und Wasserschäden sowie Blitzschlag.

8.4 Der Bestand des Vertrages und die Zahlung des Entgeltes werden durch eine vom Kunden zu vertretende Beschädigung der Geräte oder Einrichtungen nicht berührt.

8.5 Der Kunde hat die Geräte und Einrichtungen unter Berücksichtigung der normalen Abnützung in dem Zustand zu erhalten, in dem sie ihm überlassen wurden. Der Kunde ist verpflichtet, EderIT.com Gefahren für die Geräte und Einrichtungen unverzüglich bekanntzugeben. Das gilt vor allem bei Gefahr durch Eingriffe Dritter oder behördliche Verfügungen. Kosten, die EderIT.com aus gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung ihres Eigentumsrechts entstehen, trägt der Kunde.

8.6 Sollte es erforderlich sein oder für die Bereitstellung der Services eine technische Verbesserung darstellen, ist EderIT.com oder ein von ihr beauftragter Dritter zur Änderung oder zum Austausch der Geräte und Einrichtungen berechtigt. Der Kunde hat den Austausch oder die Abänderung zu ermöglichen. Der Kunde wird darüber vorher in Kenntnis gesetzt.

Besondere Bestimmungen für die Pflege von Software

9. Fehlerbeseitigung

9.1  Soweit im Vertrag vereinbart, wird EderIT.com den Kunden im
Zusammenhang mit der Nutzung der Software beraten sowie Fehler der Software feststellen und beheben.

9.2 EderIT.com berät in angemessenem Umfang den vom Kunden benannten Spezialisten telefonisch bei Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Software. Voraussetzung für eine wirksame telefonische Beratung ist eine genaue und umfassende Beschreibung des Sachverhalts und der sich hieraus ergebenden Frage. Nicht enthalten sind in der telefonischen Beratung besondere Untersuchungen und Rechnertests; diese werden nur auf gesonderten Wunsch des Kunden durchgeführt und dem Kunden nach Aufwand von EderIT.com in Rechnung gestellt. Die telefonische Beratung erfolgt während der Betriebszeiten von EderIT.com im Sinn der Bestimmung 9.5. nach sich zieht, zB bei Fremdeinwirkung, höherer Gewalt oder durch einen anderen nicht von EderIT.com zu vertretenden Grund. Weiters entfällt die Wartungsverpflichtung, wenn die Sicherungsdatenträger, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr verwendet werden können (z.B. zu oftmaliges Bespielen von Bändern, Disketten, etc).

9.3 EderIT.com übernimmt die Feststellung von Fehlern der Software und die Beseitigung dieser Fehler, so dass die Software die im seinerzeitigen Software-Lizenzvertrag zwischen dem Kunden und EderIT.com vereinbarten Leistungen erbringt. Soweit EderIT.com nicht Lizenzgeber der Software ist, werden der Kunde und EderIT.com vor Beginn des Pflegevertrags den Stand der Software in Form eines Statusberichts festlegen, der die Grundlage für die spätere Feststellung eines Fehlers sein wird. Die Leistung von EderIT.com schließt auch eine etwaige Anpassung der dazugehörigen Dokumentation ein.

9.4 Treten an der Software Fehler auf, hat der Kunde diese unverzüglich EderIT.com in einer von EderIT.com vorgegebenen Form anzuzeigen. EderIT.com wird die Fehlerbeseitigung während der Betriebszeiten im Sinn der Bestimmung 9.5 durchführen.

9.5 Die Betriebszeit von EderIT.com ist: Montag – Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr und Freitag 09:00 – 14:00 Uhr, jeweils ausgenommen gesetzliche Feiertage.

9.6 Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, dass

– der Fehler vom Kunden ausreichend beschrieben wird und für EderIT.com bestimmbar ist;

– festgestellte Fehler mit einer Fehlermeldung in der vorgesehenen Form an die von EderIT.com bestimmte Unterstützungsstelle gemeldet werden;

  • –  erforderliche Unterlagen für die Fehlerbeseitigung EderIT.com zur Einsicht zur Verfügung gestellt werden;
  • –  der Kunde nicht in die Software eingegriffen oder sie geändert hat;

–  die Software unter den bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben wird.

9.7  Eine Fehlerbehebung kann auch darin bestehen, dass EderIT.com dem Kunden Maßnahmen zur Umgehung oder temporären Überbrückung von Fehlern nennt.

9.8  Die Verpflichtung zur Erbringung der Pflegeleistungen bezieht sich auf den jeweils neuesten Releasestand.

9.9  Die Wartungsverpflichtung von EderIT .com entfällt, wenn eine externe Ursache die Software zerstört oder Änderungen am Programmzustand nach sich zieht, zB bei Fremdeinwirkung, höherer Gewalt oder durch einen anderen nicht von EderIT.com zu vertretenden Grund. Weiters entfällt die Wartungsverpflichtung, wenn die Sicherungsdatenträger, aus welchem Grund auch immer, nicht mehr verwendet werden können (z.B. zu oftmaliges Bespielen von Bändern, Disketten, etc).

10. Updates / Releases

10.1 Soweit im Vertrag vereinbart, wird EderIT.com dem Kunden die jeweils neuesten Änderungen von vorhandenen Fassungen (Updates) oder die jeweils jüngste Fassung der Software (Releases) auf dem vereinbarten Datenträger übersenden.

10.2 Im Fall der Herausgabe von Updates / Releases wird EderIT.com auch die

dazugehörige Dokumentation anpassen und dem Kunden übersenden.

10.3 Die Einfügung der von EderIT.com zur Verfügung gestellten Updates/ Releases liegt in der Verantwortung des Kunden.

11. Fernwartung

11.1 Die Wartung kann nach Wahl von EderIT.com über eine externe Leitung erfolgen. Der Leitungszugang samt erforderlicher Hardware beim Kunden wird durch den Kunden bereitgestellt. EderIT.com übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass jede Hardware hierfür verwendbar ist, es sei denn, sie hat dies ausdrücklich bestätigt.

11.2 Der Leitungszugang kann auch von EderIT.com bereitgestellt werden, gegen gesonderte Verrechnung. In diesem Fall bleibt die beim Kunden installierte Hardware im Eigentum von EderIT.com. Der Kunde verpflichtet sich zur schonenden Behandlung und unverzüglichen Rückstellung bei Vertragsbeendigung.

12. Nutzungsrechte

12.1 An den im Rahmen der Pflege der Software gelieferten Updates/Releases und Dokumentation erteilt EderIT.com dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht nur zum eigenen, internen Gebrauch auf der jeweils bestimmten Hardware.

12.2 Der Kunde darf zur Sicherung eine Vollkopie der Updates/Releases erstellen; der Kunde hat diese als Sicherungskopie zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, diese Updates/Releases und Dokumentation zu kopieren.

Besondere Bestimmungen für die Überlassung von Standardsoftware

13. Liefer- und Leistungsumfang

13.1 Der Liefer- und Leistungsumfang ist im Vertrag im Einzelnen beschrieben. Die Funktionen der überlassenen Software sind in der technischen Produktbeschreibung aufgeführt.

13.2 Die Software wird auf einem für das entsprechende Rechnersystem geeigneten Datenträger in maschinenlesbarer Form als Objektcode geliefert.

13.3 Im Lieferumfang sind die technische Produktbeschreibung, eine Bedienungsanleitung und eventuell allgemeine Informationen (z.B. für die Installation der Software) enthalten. Die Unterlagen werden in gedruckter Form in deutscher Sprache oder in der Sprache des Hauptlizenzgebers geliefert oder sind elektronisch bzw. online verfügbar.

13.4 Der Quellcode (Sourcecode) wird nur dann dem Kunden überlassen, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist.

  1. Implementierung
    Die Implementierung wird, sofern nicht etwas anderes im Vertrag festgelegt, vom Kunden in eigener Verantwortung durchgeführt.
  2. Nutzungsrechte an Standardsoftware

15.1 EderIT.com erteilt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung an der Software und der dazugehörigen Dokumentation ein zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht auf den im Vertrag beschriebenen Betriebssystemen zum eigenen, internen Gebrauch.

15.2 Der Kunde darf zur Sicherung eine Vollkopie der Software erstellen; der Kunde hat diese als Sicherungskopie zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen. Darüber hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, die Software und die dazugehörige  Dokumentation zu kopieren.

15.3 Soweit Urheberrechtsgesetz nicht ausdrücklich gestattet ist, darf der Kunde kein Reverse Engineering, keine Disassemblierung und keine Dekompilierung der Software durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.

15.4 Der Kunde stellt sicher, dass ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EderIT .com die Lieferungen und Leistungen und die zu diesen gehörenden Unterlagen Dritten nicht bekannt werden, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung.

15.5 Verstößt der Kunde gegen diese Nutzungsbestimmungen, ist es EderIT.com gestattet, dem Kunden das Nutzungsrecht zu entziehen. In diesem Fall hat der Kunde die Benützung der Software einzustellen und die gesamte Software samt Dokumentation sowie allfällige Kopien an EderIT.com zurückzustellen.

15.6 Wird dem Kunden eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (zB Standardsoftware von Microsoft), so richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).

Besondere Bestimmungen für die Lieferung von Hardware

16. Lieferumfang

16.1 Der Umfang der zu liefernden Hardware ist im Einzelnen im Vertrag beschrieben.

16.2 Im Lieferumfang enthalten ist ein Benutzerhandbuch für jedes Gerät.

17. Installation

Die Installation der Hardware erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen durch EderIT.com.

Besondere Bestimmungen für die Wartung von Hardware

18. Wartung der Hardware

18.1 EderIT.com wird die zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft der Hardware, wie sie im Einzelnen im Vertrag beschrieben ist, erforderlichen vorbeugenden Leistungen (Instandhaltung) und Reparaturen oder Ersatz bei Beseitigung von aufgetretenen Störungen (Instandsetzung) durchführen.

18.2 Die Zeiträume, in denen die Instandhaltungsarbeiten
EderIT.com vorgenommen werden, sind im Vertrag aufgeführt. Die Instandhaltungsarbeiten erfolgen während der Betriebszeiten von EderIT.com im Sinn der Bestimmung 18.6.

18.3 Im Fall einer Störung an der Hardware hat der Kunde dies unverzüglich EderIT.com schriftlich mitzuteilen und dabei die aufgetretene Störung möglichst genau zu beschreiben. EderIT .com wird noch am selben Tag des Eingangs der Störungsmeldung, spätestens jedoch am folgenden Arbeitstag im Sinn der Bestimmung 18.6, mit den Instandsetzungsarbeiten beginnen und diese zügig fortsetzen. Nicht unter diese Instandsetzungsarbeiten fallen Störungen an der Hardware, die durch eine nicht ordnungsmäßige Benutzung der Hardware (z. B. Nichtbeachtung des betreffenden Benutzerhandbuchs), Änderungen der Hardware durch den Kunden oder von diesem eingeschaltete Dritte, durch sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände oder Fälle höherer Gewalt verursacht werden.

18.4 Nicht unter diese Wartungsleistung fallen Leistungen im Zusammenhang mit dem Austausch von Verbrauchs- und Verschleißteilen. Werden diese Leistungen auf Anforderung des Kunden durch EderIT.com erbracht, werden diese gesondert entsprechend den jeweils geltenden Preisen von EderIT.com gegenüber dem Kunden abgerechnet.

18.5 Zur Durchführung der Wartungsleistungen kann EderIT.com fehlerhafte Teile bzw. fehlerhafte komplette Systeme austauschen sowie technische Änderungen einbauen. Technische Änderungen müssen vorab mit dem Kunden abgestimmt werden. Ausgetauschte Teile werden Eigentum von EderIT.com. EderIT.com kann das System oder Teile des Systems zur Fehlerbehebung in eine EderIT.com Geschäftsstelle mitnehmen und stattdessen ein gleichwertiges Leihgerät unentgeltlich zur Verfügung stellen. Im Falle des Einsatzes von Leih- oder Austauschgeräten umfassen die Tätigkeiten von EderIT.com eine Rückinstallation der gesicherten User- Daten (sofern vorhanden). Auf ausgewechselten oder zurückge- nommenen Teilen oder kompletten Systemen gespeicherte Daten werden von EderIT.com unverzüglich gelöscht. Ist dies nicht möglich, wird EderIT.com diese Teile vollständig unbrauchbar machen und zerstören. Die Entsorgung getauschter Ersatzteile ist in den Leistungen eingeschlossen.

18.6 Die Betriebszeit von EderIT.com ist: Montag – Donnerstag 09:00 – 16:00 Uhr und Freitag 09:00 – 14:00 Uhr, jeweils ausgenommen gesetzliche Feiertage.

Besondere Bestimmungen für Softwareerstellung und sonstige Werkleistungen

19. Leistungsumfang

19.1 Die Leistungen, die im Rahmen der Herstellung eines Werkes entsprechend den individuellen Anforderungen des Kunden von EderIT.com erbracht werden und somit schöpferische Leistungen von EderIT.com darstellen (Werkleistungen), liegen diesen Bedingungen zugrunde.

19.2 EderIT.com wird die entsprechend Leistungen den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.

19.3 Leistungsort ist der Sitz von EderIT.com.

19.4 Sofern es sich bei der vereinbarten Werkleistung um Softwareerstellung handelt, ist Bestandteil des Leistungsumfanges eine Bedienungsanleitung (Benutzerdokumentation oder Online- Hilfe). Die Bedienungsanleitung wird nach Wahl von EderIT.com in deutscher Sprache oder in der Sprache des Hauptlizenzgebers geliefert. Der Kunde erhält ein Vervielfältigungsstück der Software im Objectcode.

19.5 Der Kunde wird die Bereitstellung der Leistung zur Abnahme schriftlich bestätigen.

20. Nutzungsrechte

20.1 EderIT.com erteilt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Gesamtvergütung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht, sämtliche auf der Grundlage des Vertrages von EderIT .com erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen.

20.2 Der Kunde stellt sicher, dass ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EderIT .com Leistungen und die zu diesen gehörenden Unterlagen Dritten nicht bekannt werden, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung.

21. Implementierung und Einweisung

Die Implementierung von Software und die Einweisung von Bedienungspersonal erfolgen nur aufgrund besonderer Vereinbarungen.

22. Abnahme

22.1 EderIT.com kann Teillieferungen oder Teilleistungen zur Abnahme vorlegen (Teilabnahme). Hierzu gehören: in sich abgeschlossene Phasen zur Erfüllung der spezifizierten Phasen oder Leistungen, in sich abgeschlossene und somit funktionsfähige Teile, in sich abgeschlossene Dokumente oder Teile von Dokumenten.

22.2 Der Kunde wird jede Abnahme (Teilabnahme) der von EderIT.com erbrachten Leistungen unverzüglich durchführen. EderIT.com ist berechtigt, an jeder Abnahme teilzunehmen.

22.3 Die Abnahme von Software erfolgt durch eine Funktionsprüfung. Diese ist erfolgreich durchgeführt, wenn die zu diesem Zweck vereinbarten oder in Ermangelung einer solchen Vereinbarung von EderIT.com nach billigem Ermessen festgelegten Testverfahren keine erheblichen Mängel aufweisen.

22.4 Erfolgt innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen oder einer eventuell für die Abnahme vereinbarten Frist nach Bereitstellung zur Abnahme (Teilabnahme) keine Rüge erheblicher Mängel oder übernimmt der Kunde die Arbeitsergebnisse in seinen Produktivbetrieb, gilt die Abnahme als erfolgt.

22.5 Die Definitionen der Mängelkategorien werden im Angebot oder Einzelvertrag festgelegt.

Besondere Bestimmungen für Dienstleistungen (Beratungs- und Unterstützungsleistungen)

23. Leistungsumfang

23.1 Die Leistungen von EderIT.com erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Kunden in einem Vorhaben, das der Kunde in alleiniger Verantwortung durchführt. EderIT.com übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.

23.2 EderIT.com entsprechend wird die Leistungen den Vertragsbedingungen und dem Standder Technik erbringen.

23.3 Soweit EderIT.com Leistungen in den Räumen des Kunden erbringt, ist allein EderIT .com gegenüber den eigenen Mitarbeitern weisungsberechtigt.

23.4 EderIT.com verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen jeweils im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung zu erbringen.

24. Nutzungsrechte

Sollten die von EderIT.com erbrachten Leistungen rechtlich, insbesondere urheberrechtlich, geschützt sein, erhält der Kunde an diesen Leistungen ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene, interne Zwecke; sämtliche sonstigen Rechte verbleiben bei EderIT.com.

Allgemeine Bestimmungen

25. Erbringung der Leistung

25.1 EderIT.com wird die Projektarbeiten bei dem Kunden oder remote durchführen. Es liegt im Ermessen von EderIT.com, den passenden Einsatzort für die jeweiligen Tätigkeiten zu wählen.

26. Versand und Gefahrübergang

26.1 Der Transport erfolgt grundsätzlich auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Der Übergang von Gefahr und Zufall erfolgt mit Abgang der Lieferung ab Lager von EderIT.com auch dann, wenn der Transport durch EderIT.com organisiert oder durchgeführt wird.

26.2 Der Kunde wird nach dem Eintreffen des Vertragsgegenstandes diesen unverzüglich untersuchen und allfällige sichtbare Mängel sofort schriftlich rügen. Etwaige Transpostschäden wird der Kunde direkt beanstanden, die Beweise dafür sichern sowie EderIT .com und den Absender fernmündlich und schriftlich unverzüglich unterrichten.

27. Verletzung Schutzrechte Dritter

27.1 Werden im Zusammenhang mit der Nutzung von Software entsprechend der Dokumentation durch den Kunden Schutzrechte Dritter verletzt und entsprechende Ansprüche von Schutzrechtsinhabern gegenüber dem Kunden geltend gemacht, hat der Kunde nach Erhalt der Anspruchsmeldung des Dritten hiervon EderIT.com unverzüglich schriftlich zu unterrichten und EderIT.com zu ermächtigen, einen derartigen Anspruch auf eigene Kosten abzuwehren oder zu vergleichen. Soweit der Kunde aufgrund eines rechtskräftigen Urteils oder eines Vergleichs zur Zahlung von Schadensersatz und von Gerichts- und Anwaltskosten an den Dritten verpflichtet ist, hat EderIT.com den Kunden von solchen Ansprüchen freizustellen und diese Beträge dem Kunden zu erstatten.

27.2 Im Fall der Verletzung von Schutzrechten Dritter wird EderIT.com unter Ausschluss weitergehender Ansprüche nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten die Software oder die dazugehörige Dokumentation derart ändern oder austauschen, dass keine Schutzrechte Dritter mehr verletzt werden und dennoch die vereinbarten Leistungsmerkmale weiterhin eingehalten werden, oder dem Kunden durch Abschluss eines Lizenzvertrags mit dem Schutzrechtsinhaber das weitere Nutzungsrecht verschaffen.

27.3 EderIT.com haftet nicht, wenn eine solche Verletzung auf einer Verwendung der überlassenen Software in Verbindung mit einer anderen Software oder einer Änderung der überlassenen Software durch den Kunden beruht.

28. Termine, Fristen

28.1 In Verträgen genannte Liefertermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese vom Kunden und von EderIT.com schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, andernfalls sind alle Termine/Fristen unverbindlich.

28.2 Liefertermine sind dann von EderIT.com eingehalten, wenn EderIT.com den Datenträger und die dazugehörige Dokumentation bis zu den vereinbarten Terminen dem Kunden übergeben hat.

28.3 Ist die Nichteinhaltung der Frist für Lieferungen nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die EderIT.com nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.

28.4 Kommt EderIT.com mit der Einhaltung eines verbindlichen Liefertermins um mehr als zwei (2) Wochen in Verzug und hat EderIT.com die Nichteinhaltung der Frist nachweislich zu vertreten, dann hat der Kunde nach Setzung einer mit EderIT.com zu vereinbarenden angemessenen Nachfrist und anhaltendem Verzug Anspruch auf Schadenersatz im Rahmen dieser Vereinbarung.

29. Auswahlkompetenz

EderIT .com ist berechtigt, Erbringung ihrer Leistungen eingesetzten Einrichtungen und Verfahren nach freiem Ermessen zu ändern, sofern dies dem Stand der Technik entspricht und keine Beeinträchtigungen der Leistungen zu erwarten sind.

30. Mitwirkungspflichten des Kunden

30.1 Der Kunde wird EderIT.com in jeder Hinsicht bei der Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten kostenfrei unterstützen. Er wird insbesondere

– während der Vertragslaufzeit schriftlich einen Verantwortlichen benennen, der alle für die Zwecke der Durchführung dieser Vereinbarung erforderlichen Entscheidungen im notwendigen Zeitraum einholen kann;

– bei Fehlermeldungen die aufgetretenen Symptome, die System- und Hardwareumgebung detailliert beobachten und EderIT.com den Fehler unter Angabe von zweckdienlichen Informationen und – soweit möglich und zumutbar – in reproduzierbarer Form zur Kenntnis bringen;

– EderIT.com im Rahmen seiner Möglichkeiten nach besten Kräften bei der Suche nach der Fehlerursache unterstützen;

– Insbesondere hat der Kunde Mängelrügen mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich und, soweit möglich, unter Übergabe anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Hardkopien oder sonstiger die Mängel veranschaulichender Unterlagen zu melden.

30.2 Bei Arbeiten im Betrieb des Kunden, gewährt dieser EderIT .com Mitarbeitern bei deren Arbeiten jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u.a., dass der Kunde

  • sicherstellt, dass ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort unterstützend zur Verfügung steht;
  • dafür sorgt, dass den von EderIT .com eingesetzten Mitarbeitern zu der vereinbarten Zeit freier Zugang zu der Hardware sowie die Möglichkeit notwendiger Zugriffe auf Systeme und Applikationen bzw. ein Remote-Zugriff gewährt wird;
  • zugunsten der EderIT.com Mitarbeiter dafür sorgt, dass seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen;
  • den EderIT .com Mitarbeitern jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Informationwn versorgt;
  • den EderIT .com Mitarbeitern soweit diese zur Vertragserfüllung im Betrieb des Kunden tätig sein müssen, ausreichende und zweckentsprechende Arbeitsräume einschließlich zu Verfügung stellt;
  • EderIT.com im Falle einer Vorortanalyse Zugang zu den Rechnern gewähren, auf denen die betroffenen Programme gespeichert und/oder geladen sind;

alle im Zusammenhang mit den am Rechenzentrum laufenden Programmen verwendeten oder erzielten Daten in maschinenlesbarer Form als Sicherungskopie bereithält, welche eine Rekonstruktion verlorener Daten mit vertretbarem Aufwand ermöglichen, sofern diese Aufgabe nicht vertraglich von EderIT.com zu übernehmen ist.

30.3 Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde EderIT.com alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt EderIT.com von allen Ansprüchen Dritter frei.

30.4 Von allen EderIT.com übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die EderIT.com jederzeit unentgeltlich zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistungen ist EderIT.com berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet EderIT.com die Unterlagen zurück.

30.5 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für EderIT.com unentgeltlich erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind wesentliche Pflichten des Kunden.

30.6 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig, nicht in der vereinbarten Weise oder nicht im erforderlichen Umfang, so sind die daraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand etc.) vom Kunden zu tragen.

31. Laufzeit und Kündigung

31.1 Der Vertrag tritt zum Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft. Bei Dauerschuldverhältnissen ohne Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Parteien mit einer Frist von 12 Monaten zum Quartalsende kündbar.

31.2 EderIT.com hat das Recht, den Zugang zu den Anwendungen oder Anwenderdateien sowie sonstigen Infrastrukturen des Kunden auf dem Server zu sperren und den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mehr als vier Wochen im Zahlungsrückstand ist. Die Sperrung entbindet den Kunden nicht von der Zahlungsverpflichtung bis zum Ende der Periode, zu Vertragsverhältnis bei fristgemäßen Kündigung geendet hätte.

31.3 Der Nachweis von gesetzes- oder vertragswidriger Nutzung des Zugangs zum Server oder sonstiger IT- Infrastruktur (oder der konkrete Verdacht auf eine solche Verletzung) berechtigt EderIT.com ebenfalls zur fristlosen Kündigung des Vertrages, insbesondere bei strafrechtsrelevanten Tatbeständen, die Verletzung von Bestimmungen des Datenschutzes, die Manipulation von Netzwerkkennungen, die betrügerische Erschleichung von Dienstleistungen unter falscher Kennung und vergleichbare Tatbestände. Sofern sich der Verdacht einer der oben benannten Handlungen bestätigt, wird der auf Seiten von EderIT .com angefallene Aufwand gegenüber dem Verursacher als Schadenersatz geltend gemacht.

31.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,

– wenn einer der Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt hat und diese trotz schriftlicher Aufforderung binnen angemessener Frist nicht beseitigt hat, oder wenn der jeweils andere Vertragspartner zahlungsunfähig wird.

31.5 EderIT.com hat das Recht seine Leistungen für die Dauer der Beschaffung neuer geeigneter Räumlichkeiten auszusetzen, wenn ein Vermieter von Räumlichkeiten, in denen sich die IT-Infrastruktur befindet, den Mietvertrag zwischen EderIT.com und dem Vermieter aus Gründen, die nicht EderIT.com zu vertreten hat, auflöst oder EderIT.com die Mietrechte tatsächlich entzieht. Die außerordentlichen Kündigungsrechte des Kunden aus Vertragsverletzung bleiben hiervon unberührt.

31.6 Sofern nichts anderes vereinbart, können beide Vertragsparteien einen Softwarepflegevertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderhalbjahres kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist und des Schriftformerfordernisses reicht die Absendung mit Telefax, e-mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung nicht aus.

32. Vergütung und Fälligkeit

32.1 Die Preise der Lieferungen sind im Vertrag festgelegt.

32.2 Vergütung und Nebenkosten gelten zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

32.3 Die vereinbarte Vergütung sowie die hierauf entfallende jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und etwaige andere gesetzliche Abgaben werden vierteljährlich im Voraus fällig und zahlbar. Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils am 1.1., 1.3., 1.6. und 1.9. eines jeden Jahres.

32.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit acht Prozent (8%) über dem zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung geltenden Basissatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verzinsen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt. Bei Teilzahlungsvereinbarungen ist EderIT.com bei Nichteinhaltung zweier Raten berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch bleibt hievon unberührt.

32.5 EderIT.com ist jederzeit berechtigt, die Leistungen erst gegen Vorauszahlungen oder sonstigen Sicherstellungen zu erbringen.

32.6 Alle Lieferungen bleiben Eigentum von EderIT.com bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden bestehenden Forderungen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf eine etwaige Ersatzlieferung. Der Kunde darf die Vorbehaltsgüter an Dritte nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen. Wenn Vorbehaltsgüter von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Kunde die Dritten auf den Eigentumsvorbehalt von EderIT.com hinweisen und EderIT.com sofort verständigen. Übersteigt der Wert der Vorbehaltsgüter den Wert der gegen den Kunden bestehenden Forderungen um mehr als 50 %, hat EderIT.com auf Verlangen des Kunden die überschießenden Sicherheiten – gegenständlich nach Wahl von EderIT .com – freizugeben.

32.7 EderIT.com ist berechtigt, die Vergütung zu Beginn eines Kalenderjahrs entsprechend den ab diesem Zeitpunkt allgemein von EderIT .com geforderten Entgelte anzupassen. EderIT.com teilt dem Kunden eine etwaige Änderung der Vergütung zwei (2) Monate vorher schriftlich mit. Bei einer Erhöhung der Pauschalvergütung um mehr als 5 % innerhalb von 12 Monaten seit der letzten Anpassung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Monats vor Inkrafttreten der Vergütungsanpassung zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht gilt nicht im Fall einer nur auf externen Faktoren beruhenden Preiserhöhung.

32.8 Bei einer zeitaufwandsbezogenen Vergütung ist die Höhe der Vergütung pro Zeiteinheit entsprechend der Qualifikation des eingesetzten Mitarbeiters ebenfalls im Vertrag bestimmt. Es wird auf der Grundlage der EderIT.com Tätigkeitsberichte abgerechnet, die von jedem EderIT.com Mitarbeiter mit einer Genauigkeit von 0,5 Stunden geführt werden. Reisezeiten werden ebenfalls zu dem vereinbarten Honorar- Stundensatz vergütet. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich nachträglich.

32.9 Ist eine Vergütung zum Festpreis vereinbart, hat EderIT.com Anspruch auf Abschlagszahlungen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den von EderIT.com erbrachten Leistungen stehen. Dieser Anspruch orientiert sich an folgenden Projektphasen:

  • –  Vertragsbeginn;
  • –  erste Teillieferung (spätestens 6 Monate nach Projektbeginn);
  • –  Bereitstellung zur Abnahme;
  • –  Abnahme.

32.10 Zusätzlich zur Vergütung berechnet EderIT.com die entstandenen Nebenkosten (z. B. Reisekosten, Rechnerkosten) monatlich nachträglich.

32.11 Liegt die Arbeitszeit oder Reisezeit außerhalb der normalen Arbeitszeit, so werden folgende Zuschläge auf die Vergütung je Arbeitsstunde erhoben:

  • –  50 % an Werktagen zwischen 20 Uhr und 6 Uhr;
  • –  100 % an Sonnabenden, Sonntagen und Feiertagen.

32.12 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

32.13 Erst nach vollständiger Bezahlung gehen die Rechte an der Leistung von EderIT.com auf den Kunden über.

33. Einwendungen gegen Rechnungen

33.1 Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt.

33.2 Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages.

33.3 Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei fehlerfreien Rechnungsbeträge bzw, falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten fehlerfreien Rechnungsbetrag entspricht.

34. Gewährleistung

34.1 Gewährleistungsansprüche verjähren jedenfalls in sechs (6) Monaten ab Produktivschaltung der jeweiligen Leistung bzw. des jeweiligen Leistungsteils. Die Beweislastumkehr in § 924 ABGB wird abbedungen.

34.2 Der Kunde hat Anspruch auf Austausch oder Verbesserung gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Eine Ersatzvornahme durch Dritte ist jedoch ausgeschlossen.

34.3 Stellt sich bei Behebung des Mangels heraus, dass diese durch den Kunden verursacht wurden, ist EderIT.com berechtigt den Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen zu verrechnen.

34.4 Die Gewährleistung für kostenlose Leistungen ist ausgeschlossen.

34.5 Darüber hinaus bestimmt sich sie Gewährleistung aus den Service Level Agreements und den darin enthaltenen Regelungen.

35. Haftung

35.1 EderIT.com haftet für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden sowie Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen.

35.2 EderIT.com haftet für Datenverlust nur bis zum Wiederherstellungsaufwand wenn Backup-Services Teil der Leistung sind. Ansonsten ist die Haftung für Datenverlust ausgeschlossen.

35.3 Leistungsverzögerungen, die auf nicht vollständige, später abgeänderte oder nicht rechtzeitig eingebrachte Anforderungen, Unterlagen oder Mitteilungen durch den Kunden zurückzuführen sind, sind von EderIT.com nicht zu vertreten.

35.4 EderIT.com haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit Aktualität der durch sie übermittelten Daten oder dafür, dass diese Daten frei von Rechten Dritter sind.

35.5 Soweit die Haftung nach diesen Bedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe von EderIT .com, seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer.

35.6 Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines (1) Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

36. Höhere Gewalt

36.1 Höhere Gewalt entbindet den betroffenen Vertragspartner auf die Dauer ihrer Wirkung von jenen Verpflichtungen, deren Erfüllung durch das Ereignis unmöglich oder unzumutbar geworden sind.

36.2 Unter höherer Gewalt sind von außen kommende, unvorhersehbare und mit zumutbaren Maßnahmen nicht abwendbare Ereignisse zu verstehen wie insbesondere hoheitliche Eingriffe, Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Blitzschlag und Streik. Der Vertragspartner, der sich auf höhere Gewalt berufen will, hat das Ereignis unverzüglich dem anderen Vertragsteil schriftlich bekannt zu geben.

36.3Wenn einem Vertragspartner aufgrund höherer Gewalt für einen länger als zwei Monate andauernden Zeitraum die Leistungserbringung unmöglich ist, ist der jeweils andere Vertragspartner berechtigt, den Vertrag vorzeitig aufzulösen.

37. Datenschutz

37.1 EderIT.com verpflichtet sich, die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes zu ergreifen und aufrechtzuerhalten sowie dem Kunden nachzuweisen.

37.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur dann zulässig, wenn ein Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder anordnet oder soweit der Betroffene eingewilligt bzw. in Form eines Vertrages zugestimmt hat. Personenbezogene Daten, die EderIT.com von einem Kunden erhält, werden nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke und auch dann nur in dem für jeden spezifischen Fall erforderlichen Maße genutzt. Gegenüber staatlichen Stellen werden Daten nur dann offen gelegt, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Alle Mitarbeiter sind auf das Datengeheimnis verpflichtet.

37.3 Bei der Auftragsdatenverarbeitung ist hinsichtlich personenbezogener Daten grundsätzlich der Kunde für die Einhaltung der Regelungen nach dem Datenschutzgesetz (DSG) verantwortlich. Der Kunde nimmt seine Meldeverpflichtung gem. § 17 ff DSG zur Kenntnis.

37.4 Die nach Löschung der Verkehrsdaten verbleibenden Abrechnungsdatensätze werden von EderIT.com unter Beachtung gesetzlich zwingend vorgegebener Fristen gespeichert, solange es für die Erfüllung des Speicherungszweckes erforderlich ist.

37.5 EderIT.com ist verpflichtet, ausschließlich Mitarbeiter einzusetzen, die gemäß § 15 DSG auf das Datengeheimnis und im Anwendungsbereich des TKG auf das Kommunikationsgeheimnis verpflichtet sind.

37.6 EderIT.com gewährleistet die gemäß § 14 DSG vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen zur Datensicherheit.

37.7 Für den Fall, dass aus Gründen des Bankengeheimnisses besondere Vorkehrungen notwendig sind, wird der Kunde EderIT.com darauf hinweisen und ein gemeinsames Konzept erarbeitet.

37.8 Es wird klargestellt, dass sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne Verfügungsberechtigter der Daten der Kunde bleibt. Ob und inwieweit Dritte Daten eingeben oder auf solche zugreifen, bleibt allein in der Disposition des Kunden. Im Innenverhältnis der Vertragspartner stehen sämtliche, auch historische, aggregierte und archivierte Daten allein dem Kunden zu. Infolgedessen ist zwar EderIT .com während der Geltung dieses Vertragsverhältnisses zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Kunden berechtigt, jedoch nur im Rahmen der Geschäftsbesorgung aus diesem Vertrag.

37.9 Soweit mit einem Herausgabeverlangen von Datenmaterial uä. ein zusätzlicher Aufwand bei EderIT.com entsteht und diese Herausgabe nicht mit einer Beendigung des Vertrages bei Vertragsablauf im Zusammenhang steht, kann EderIT .com den so entstehenden Aufwand zu den bei ihr üblichen Sätzen in Rechnung zu stellen.

38. Vertraulichkeit

38.1 Der Kunde und EderIT.com sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Der Kunde und EderIT.com werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.

38.2 Veröffentlichungen über die Leistungen stehen EderIT.com frei, sofern lediglich der Kundenname und Inhalt der erbrachten Leistungen (ausgenommen wirtschaftlicher oder kommerzieller Daten) genannt werden.

39. Aufrechnung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von EderIT.com aufrechnen.

40. Übertragung von Rechten und Pflichten

40.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung von EderIT.com auf Dritte übertragen.

40.2 Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, und schriftlichen Zustimmung von EderIT.com. Sofern ein Wiederverkauf vereinbart wurde, sind Wiederverkäufer jedenfalls zur Überbindung dieser Geschäftsbedingungen an ihre Vertragspartner verpflichtet und stellen EderIT.com diesbezüglich schad-und klaglos.

41. Abwerbung

Der Kunde verpflichtet sich, die Abwerbung und Anstellung von Mitarbeitern von EderIT.com – sei es im Rahmen eines arbeitsvertragsrechtlichen oder sonstigen Rechtsverhältnisses – für die Dauer des Vertrags sowie für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung des Vertrags zu unterlassen. Für jede Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in der Höhe des doppelten Jahresgehalts, mindestens aber EURO 70.000,– pro abgeworbener Person vereinbart. Ein darüber hinausgehender Schadenersatz bleibt hiervon unberührt.

42. Änderungen und Ergänzungen

42.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags können nur schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Vereinbarung, vom Schriftformgebot abzugehen.

42.2 Ein Bestätigungsschreiben einer mündlichen Vereinbarung ist nur wirksam, wenn dieses von der empfangenen Vertragspartei schriftlich gegenbestätigt wird.

43. Abgaben und Gebühren; Sarbanes- Oxley Act (SOA)

43.1 Sämtliche mit der Errichtung eines diesen Bedingungen unterliegenden Vertrages entstehenden Gebühren, Abgaben oder Steuern trägt der Kunde.

43.2 Jegliche Pflichten auf Seiten des Kunden, die sich aus der Sektion 404 des Sarbanes-Oxley Acts (SOA) ergeben könnten, sind, sofern nicht explizit anderes vereinbart wurde, in der ausschließlichen Verantwortung des Kunden auf seine Gefahr und Kosten zu erbringen. Sämtliche Leistungen von EderIT.com gegenüber dem Kunden in diesem Zusammenhang erfolgen ausschließlich nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung und gegen gesondertes Entgelt. Gleiches gilt für die Erstellung oder Bearbeitung eines SAS 70 Type II oder diesem vergleichbaren bzw. an dessen Stelle tretender Report.

44. Drittwirkung, Einhaltung rechtlicher Vorschriften

44.1 Dieses Vertragsdokument regelt die Vertragsbeziehungen hinsichtlich der beinhalteten Leistungsgegenstände zwischen Kunden und EderIT.com abschließend. Insbesondere unbedeutend für dieses Vertragsverhältnis sind Verträge, die der Kunde mit sonstigen Dritten bzw. seinen Kunden schließt, sofern darin – wenn auch nur indirekt – Pflichten der EderIT.com beinhaltet sind oder in sonstiger Weise Bezug auf die Leistungen oder Bestimmungen in diesem Vertragsdokument genommen wird. Dies auch unabhängig davon, ob EderIT.com diese Bestimmungen kannte oder kennen musste. Keine Bestimmung in diesem Vertragswerk ist so auszulegen, dass eine Schutzwirkung von EderIT.com zugunsten der Kunden des Auftraggebers oder sonstiger Dritter besteht.

44.2 Keiner der Vertragsparteien ist berechtigt für den jeweils anderen rechtlich verbindliche Erklärungen abzugeben oder zu empfangen. Es besteht kein wie immer auch geartetes Vollmachtsverhältnis.

44.3 Dem Kunden obliegt es in seiner alleinigen Verantwortung für eine entsprechende Abstimmung – sei es rechtlicher oder sachlicher Art (z.B. Wartungsfenster, eingeschränkte Verfügbarkeiten) – der Verträge betreffend seiner Leistungserbringer und seinen Leistungsempfängern zu sorgen.

44.4 Der Kunde ist für seine Vertragsbeziehungen und seine Leistungen zu seinen Kunden alleine verantwortlich. Er hat diesbezüglich dafür Sorge zu tragen, die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

44.5 Der Kunde verpflichtet sich, durch die auf den IT-Systemen der EderIT.com betreibenden Applikationen oder sonstigen Datenverarbeitungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften zu verstoßen sowie Verletzungen von Strafrecht, Urheberrechten, Wettbewerbsrechten, Marken- und sonstigen Kennzeichenrechten sowie Persönlichkeitsrechten zu unterlassen.

44.6 Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, ist er zur Unterlassung des weiteres Verstoßes, zum Ersatz des EderIT .com entstandenen und noch entstehenden Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung der EderIT.com von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Sonstige Ansprüche der EderIT.com, insb. zu der Sperrung der Datenzugänge und zu einer außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.

45. Reisekosten

45.1 Eine Dienstreise im Sinne dieser Richtlinien liegt vor, wenn ein Mitarbeiter im

– im überwiegend betrieblichen Interesse

– vorübergehend

außerhalb seines vertraglichen Arbeitsortes tätig wird.

45.2 Jede Dienstreise ist auf die kürzeste, unbedingt notwendige Zeit zu beschränken. Die Fahrt zum Reiseziel und zurück ist auf der kürzesten direkten Strecke mit den wirtschaftlichsten Verkehrsmitteln durchzuführen. Bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Verkehrsmittels sind nicht nur die reinen Fahrtkosten, sondern auch die Fahrtzeit und die Mehraufwendungen bzw. Einsparungen an sonstigen Reisekosten zu berücksichtigen. Als Reisetag gilt der Kalendertag von 0:00 bis 24:00 Uhr. Reisezeit wird mit den vereinbarten Stundensätzen vergütet.

45.3 Als Reisekosten gelten alle Mehraufwendungen, die durch eine Dienstreise unmittelbar verursacht werden. Dazu gehören die Fahrtkosten, der Verpflegungsmehraufwand, die Übernachtungskosten und die nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Nebenkosten (z.B. Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Telefaxe, Kosten für dienstliche Telegramme und Telefongespräche).

45.4 Fahrtkosten: Es werden weiterberechnet:

– Kosten für Nahverkehrsmittel und Taxen auf Basis der Einzelbelege;

– Kosten für Bahnreisen (1. Klasse) und Flugreisen lt. Tarif;

– Kilometergeld für Fahrten mit dem Kraftfahrzeug in der Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Kilometergeldes;

– Mietwagenkosten auf Basis der Einzelbeleg.

45.5 Der Verpflegungsmehraufwand wird gemäß den steuerlichen Pauschalbeträgen berechnet.

45.6 Es werden für jede nachgewiesene Übernachtung in der Regel die Kosten auf Basis der Einzelbelege weiterberechnet. Bei Übernachtungen, für die keine Einzelbelege vorliegen, wird der steuerliche Pauschalbetrag weiterberechnet.

45.7 Es werden alle Nebenkosten (Telefonkosten, Gepäckgebühren etc.) auf Basis der Einzelbelege weiterberechnet.

45.8 Die Weiterberechnung erfolgt mit folgenden Angaben:

– Auftraggeber und Projektnummer;

– Name der Mitarbeiter und Abrechnungszeitraum;

– Zeitpunkt der Abreise/Rückfahrt; – Aufteilung der Reisekosten;
– Gesamtkosten.

45.9 Sämtliche Kosten gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. EderIT.com behält sich vor, diese Regelungen der jeweils gültigen steuerlichen Gesetzgebung anzupassen.

46. Referenzangabe

EderIT.com ist unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Geheimhaltung berechtigt, die dem Vertrag zugrunde liegende Leistungserbringung unter namentlicher Nennung des Kunden als Referenzprojekt zu benennen. Der Kunde stimmt seiner namentlichen Nennung zu Referenzzwecken zu. Der Kunde kann dieser Zustimmung jederzeit widersprechen.

47. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

47.1 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss seiner nicht zwingenden Verweisnormen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

47.2 Als ausschließlicher Gerichtsstand wird für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten – einschließlich über sein Bestehen oder Nichtbestehen – das für den I. Bezirk in Wien sachlich zuständige Gericht vereinbart.

48. Unwirksamkeit von Bestimmungen

48.1 Sollten Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vermutlich gewollt hätten.